Ergänzende Vertragsbedingungen für Membership-Modelle (B2B)

(1) Diese ergänzenden Vertragsbedingungen gelten für alle Membership-Modelle („Partner“, „Member“, „Member+“) der Hempel & Nieleck GbR (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hempel & Nieleck GbR. Diese Membership-Bedingungen ergänzen die AGB. Im Falle von Widersprüchen gehen diese Bedingungen vor.

(1) Der Auftragnehmer bietet verschiedene Membership-Modelle an, die Rabatte auf Leistungen sowie ggf. zusätzliche Leistungsbestandteile umfassen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung, insbesondere auf der Website oder im individuellen Angebot
(3) Memberships begründen keinen Anspruch auf konkrete Einzelaufträge oder bestimmte Produktionsumfänge.

(1) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des vom Auftraggeber übermittelten Antrages durch den Auftragnehmer zustande.
(2) Die Darstellung der Membership-Modelle stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber.

(1) Memberships werden als Jahresverträge abgeschlossen.
(2) Für das Modell „Member+“ gilt eine Mindestlaufzeit von drei (3) Jahren, sofern nicht abweichend vereinbart.
(3) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.

(1) Die Vergütung ist jährlich im Voraus fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(3) Rabatte aus Memberships gelten ausschließlich für Leistungen des Auftragnehmers und sind nicht mit anderen Rabattaktionen kombinierbar, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

(1) Enthaltene Leistungen können ausschließlich innerhalb des jeweiligen Vertragsjahres in Anspruch genommen werden.
(2) Nicht genutzte Leistungen verfallen am Ende des jeweiligen Vertragsjahres ersatzlos
(3) Eine Übertragung von Leistungen oder Vorteilen auf Dritte ist ausgeschlossen.
(4) Die Inanspruchnahme von Leistungen setzt eine gesonderte Beauftragung in Absprache mit dem Auftragnehmer im Einklang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus.

(1) Sämtliche Leistungen unterliegen der betrieblichen und terminlichen Verfügbarkeit des Auftragnehmers.
(2) Ein Anspruch auf kurzfristige Leistungserbringung besteht nicht, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Die Durchführung von Leistungen erfolgt im Rahmen der regulären Geschäftsprozesse und unterliegt den bestehenden AGB.

(1) Die ordentliche Kündigung ist unter Einhaltung der in Ziffer 4 genannten Fristen möglich.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Bereits gezahlte Beiträge werden nicht erstattet, es sei denn, eine Rückerstattung ist gesetzlich vorgeschrieben.

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen der Membership-Modelle anzupassen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
(2) Änderungen der Vergütung gelten nur für zukünftige Vertragsverlängerungen.
(3) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über wesentliche Änderungen rechtzeitig informieren.

(1) Für sämtliche Einzelaufträge gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hempel & Nieleck GbR.
(2) Membership-Rabatte werden nur gewährt, sofern der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Beauftragung über eine aktive Membership verfügt.

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 02.05.2026