Ergänzende Vertragsbedingungen für Paketleistungen (B2B)

(1) Diese ergänzenden Vertragsbedingungen gelten für alle Paketleistungen der Hempel & Nieleck GbR (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hempel & Nieleck GbR. Diese Bedingungen ergänzen die AGB. Im Falle von Widersprüchen gehen diese Bedingungen vor.

(1) Der Auftragnehmer bietet standardisierte Leistungspakete für die Video- und Medienproduktion an.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Paketbeschreibung auf der Website oder dem Angebot.
(3) Paketbeschreibungen dienen der Orientierung und stellen keine abschließende Leistungsbeschreibung dar. Für jedes Projekt wird ein eigenständiges Angebot erstellt.

(1) Die in den Paketen enthaltenen Leistungen (z. B. Drehtage, Technik, Postproduktion, Sounddesign) gelten ausschließlich im jeweils beschriebenen Umfang.
(2) Ein Drehtag entspricht – sofern nicht anders vereinbart – den Regelungen der AGB.
(3) Nicht ausdrücklich enthaltene Leistungen gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet.

(1) Leistungen, die über den vereinbarten Paketumfang hinausgehen, werden als Zusatzleistungen gemäß den AGB berechnet.
(2) Dies gilt insbesondere für:

  • zusätzliche Drehtage
  • erweiterten Schnitt oder zusätzliche Versionen
  • zusätzliche Formate oder Ausspielungen
  • kurzfristige Änderungen nach Freigabe

(3) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Zusatzleistungen zu erbringen.

(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung erforderlichen Inhalte, Informationen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
(3) Hierdurch entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.

(1) Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber die im Paket beschriebenen Nutzungsrechte nach vollständiger Zahlung.
(2) Erweiterte Nutzungen (z. B. zusätzliche Kanäle, internationale Nutzung, Paid Media) können gesondert vergütet werden.

(1) Die Durchführung erfolgt nach individueller Terminabstimmung.
(2) Paketleistungen begründen keinen Anspruch auf sofortige oder priorisierte Umsetzung.
(3) Express-Leistungen (z. B. verkürzte Produktionszeiten) werden gesondert berechnet.

(1) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Rabatte (z. B. durch Partner- oder Membership-Modelle) gelten nur, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
(3) Rabatte sind nicht kombinierbar, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Paketinhalte anzupassen, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zumutbar ist.
(2) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Leistungsbeschreibung.

(1) Paketleistungen stellen standardisierte Angebote dar.
(2) Für Projekte mit abweichendem oder erweitertem Leistungsbedarf werden individuelle Angebote erstellt.
(3) In diesen Fällen gelten ergänzend die individuellen Vereinbarungen.

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 02.05.2026